„Pflege neu ordnen – aber nicht auf Kosten der Versorgung vor Ort“

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„Eine gute Pflegereform muss die Versorgung vor Ort stärken – und darf gewachsene Strukturen nicht schwächen“, betonen die Verantwortlichen der AG Freie Wohlfahrtspflege in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein und des Caritasverbandes in Südwestfalen. Denn die geplante Neuordnung könnte gerade für die ambulante Versorgung in der Region weitreichende Folgen haben.
Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 künftig in ein Sozialraumbudget überführt werden. Dieses soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Für bestehende ambulante Pflegedienste mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI könnte damit der Zugang zu diesem Budget entfallen.

Alltagsbegleitung ist mehr als Haushaltshilfe

Die Vertreterinnen und Vertreter der AG Freie Wohlfahrtspflege und des Caritasverbandes in Südwestfalen sehen darin eine mögliche Schwächung gewachsener Versorgungsstrukturen. Gerade in einer ländlich geprägten Region müsse darauf geachtet werden, dass Unterstützung auch künftig dort ankommt, wo sie gebraucht wird – wohnortnah, verlässlich und aus einer Hand. In vielen ambulanten Pflegediensten gehören hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung und Begleitung längst zum Versorgungsalltag. Die Mitarbeitenden übernehmen dabei weit mehr als praktische Hilfe im Haushalt: Sie kennen die Menschen, die sie regelmäßig besuchen, nehmen Veränderungen wahr und können frühzeitig reagieren, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert. Sie beziehen Angehörige ein, vermitteln weitere Hilfen und tragen dazu bei, dass Menschen möglichst lange in ihrem vertrauten Umfeld leben können.
„Wer diese Leistungen allein als Haushaltshilfe betrachtet, greift zu kurz“, betont Christoph Becker, Vorstandsvorsitzender des Caritasverbandes in Südwestfalen. „Diese gewachsenen Strukturen sind ein wichtiger Teil der Versorgung. Wenn wir wollen, dass Menschen möglichst lange zu Hause leben können, brauchen wir keine zusätzlichen Hürden, sondern verlässliche Angebote.“

Regionale Folgen nicht unterschätzen

Die möglichen Auswirkungen reichen aus Sicht der Verbände über einzelne Pflegedienste hinaus. Denn: Eine veränderte Finanzierung kann dazu führen, dass ambulante Dienste Mitarbeitende verlieren oder Angebote reduzieren müssen. Die Folgen spüren auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Gerade in einer ländlichen Region können zusätzliche Wege und fehlende Angebote schnell zu einem echten Problem werden. „Wenn viele Pflegedienste jeweils einige Mitarbeitende verlieren, bleibt der einzelne Fall zunächst klein“, erklärt Matthias Vitt, Vorstandsmitglied des Caritasverbandes in Südwestfalen. „In der Summe kann der Schaden für die Versorgung in Südwestfalen jedoch erheblich sein. Deshalb müssen die regionalen Auswirkungen einer solchen Neuregelung mitgedacht werden.“

Die AG Freie Wohlfahrtspflege in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein und der Caritasverband in Südwestfalen fordern daher, bestehende ambulante Pflegedienste mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI beim Sozialraumbudget nicht grundsätzlich auszuschließen. Ziel müsse es sein, bewährte Strukturen weiterzuentwickeln, statt zusätzliche organisatorische Grenzen zu schaffen. „Pflegepolitik muss dort funktionieren, wo die Menschen leben – auch und gerade in ländlichen Regionen.“, so die Vertreter der Verbände.

Kreis Olpe/Kreis Siegen-Wittgenstein, 19.10.2026
AG Freie Wohlfahrtpflege/Caritasverband in Südwestfalen