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Caritas-Tarif bundesweit an der Spitze: Seit September gilt die Tarifbindung in der Altenpflege

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Caritas-Tarif bundesweit an der Spitze: Seit September gilt die Tarifbindung in der Altenpflege 

Jetzt ist es Gesetz, wofür sich der Caritasverband Olpe seit Jahren ausspricht: Seit dem 1. September gilt für die Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland eine Tarifbindung. Zur Versorgung zugelassen sind dann nur noch die Einrichtungen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. „Gute Löhne, attraktive Arbeitsbedingungen und Mitarbeitenden-Benefits sind bei uns längst Standard“, hebt Karina Reimann aus der Geschäftsleitung des Caritasverbandes Olpe hervor. Der kreisweit tätige Wohlfahrtsverband und Spezialist in Sachen Pflege – ob ambulant, stationär oder teilstationär sowie Visionär in neuen Pflege-, Wohn- und Betreuungskonzepten hat sich von Anfang an für Tariftreue-Regelungen ausgesprochen und begrüßt daher die Regelung des Gesetzgebers ausdrücklich.

„Mit dem kirchlichen Tarifwerk „Arbeitsvertragliche Richtlinien“ (AVR) erhalten unsere Mitarbeitenden in der Pflege neben der Vergütung auch Jahressonderzahlungen und eine betriebliche Altersvorsorge“, ergänzt Reimann und betont: „Wenn jede Pflegeeinrichtung ihren Mitarbeitenden tariflichen Lohn zahlen muss, wird der Wettbewerb endlich nicht mehr über den Preis geführt.“ Dies sei ein längst überfälliger Schritt, um Dumpinglöhnen entgegenzuwirken. „Entscheidend ist dann die Qualität!“ Der Wettbewerb um die knappen Fachkräfte gehe allerdings weiter.

Gesetzgeber bindet Versorgungsauftrag an faire Löhne

Niedrige Löhne hätten dem Image des Pflegeberufs schon seit Jahren zugesetzt. Tarifvergleiche zeigen, dass Caritas-Mitarbeitende in der Pflege überdurchschnittlich gut verdienen. „Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass gute Arbeit in der Pflege entsprechend entlohnt wird.“ Die Höhe der Entlohnung regelt die Caritas über die Arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR), die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer paritätisch besetzten Kommission* über den sogenannten dritten Weg gemeinsam aushandeln. Im Vergleich mit anderen Tarifen werden Pflegekräfte über die AVR bundesweit am besten entlohnt.

Angemessene Bezahlung in der Pflege sei auch deshalb wichtig, damit der Beruf für junge Menschen attraktiv bleibe und pflegebedürftige Menschen eine gute Pflege und Versorgung erhalten. Die Verantwortlichen des Caritasverbandes Olpe weisen aber gleichzeitig auch darauf hin, dass diese höhere Bezahlung der Angestellten in der Pflege und Betreuung zu vermehrten Kosten für die Pflegeversicherung führe, die aktuell noch nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt seien. Hier müsse die Politik Lösungen finden, wie sie mit den steigenden Kosten im Pflegebereich insgesamt umgeht. „Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, unterstreicht Karina Reimann.

* Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.

Olpe, 05.09.2022

Janine Clemens, Öffentlichkeitsarbeit & PR