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Betretungsverbot besteht weiterhin

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat aufgrund des Corona-Virus einen Erlass erteilt, in dem das Betretungsverbot für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten bis zum 03. Mai 2020 ausgeweitet wird. Dies gilt auch für die Werthmann-Werkstätten des Caritasverbandes Olpe. Die bestehenden Regelungen bezüglich einer Notbetreuung gelten weiterhin.

17.04.2020
Karina Reimann - Geschäftsleitung Unternehmenskommunikation & Service