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Werkstätten: Abteilung eXtern

Inklusion in Ihrem Unternehmen

Wir beraten und unterstützen Sie darin, Menschen mit Behinderung in Ihrem Unternehmen zu integrieren.
Die Abteilung eXtern arbeitet aber abteilungsübergreifend daran, Menschen mit Behinderung sozialraumorientiert - im gesamten Kreis Olpe - auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aktuell arbeiten fast 40 Menschen mit Behinderungen auf einem Außenarbeitsplatz.

Ansprechpartnerin:

Nadine Hille
Tel. +49 (0) 2722 921 2850
nhille@caritas-olpe.de

Unser Anliegen

Die Werthmann-Werkstätten versuchen den Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderung hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe aktiv zu gestalten und Strukturen zu schaffen, die Inklusion möglichst weitgehend realisieren. In den letzten Jahren haben sich durch die Abteilung eXtern die Teilhabemöglichkeiten in den Werthmann-Werkstätten deutlich vergrößert. Das sorgt dafür, dass die Teilnehmer vermehrt Arbeitsbereiche auswählen, die verstärkt die Systematik des allgemeinen Arbeitsmarktes abbilden. Aus diesem Grund wurde eine erste organisationsstrukturelle Veränderung des Berufsbildungsbereiches vorgenommen.

Die Orientierung Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt hat sich verstärkt. Diese inhaltliche Entwicklung in der nächsten Zeit weiter voranzutreiben ist eine der Prioritäten der Werthmann-Werkstätten.

Gemeinsam mit den Teilnehmern wird der individuelle Qualifizierungsverlauf geplant, koordiniert, dokumentiert und dauerhaft begleitet. Anerkannte Testverfahren wie Melba ®, Hamet e ©, Hamet 2 ©, PAC © und CogPac © ergänzen die Arbeit durch anerkanntes Know-how. Kursangebote zur beruflichen Orientierung, zur Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen und zur übergreifenden Kompetenzbildung werden angeboten, weiterentwickelt sowie ggfs. neu konzipiert. Die fachpraktische Qualifizierung erfolgt in Form von Praktika, die entweder in den internen Arbeitsgruppen der klassischen Abteilungen oder extern in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes stattfinden.

Möglichkeiten des Beschäftigungsverhältnisses

Praktikum

In einem Praktikum von ca. 6 bis  8 Wochen kann der Beschäftigte sein neues Tätigkeitsfeld in einem Betrieb kennen lernen. Ebenso hat der Betrieb die Möglichkeit den Beschäftigten kennenzulernen und kann einschätzen, ob der Beschäftigte zum Betrieb passt, die vorgesehenen Aufgaben erfüllen kann und wo ggf. noch Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind. Wenn beide Parteien im Praktikum erkennen, dass der angebotene Arbeitsplatz für den Beschäftigten der Richtige ist, können folgende Beschäftigungsverhältnisse vereinbart werden.

Außenarbeitsplatz

Der Beschäftigte bleibt weiterhin Beschäftigter der Werthmann-Werkstätten, arbeitet jedoch auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz in einem Unternehmen. Die Rechtsstellung im Arbeitsverhältnis wird nicht verändert. Der Beschäftigte wird von einem Jobcoach der Werthmann-Werkstätten begleitet.  Dieser trifft im Rahmen seiner Begleitung auch Absprachen mit den Mitarbeitern des Betriebes, die für den Beschäftigten auf dem Außenarbeitsplatz zuständig sind. In einer Kooperationsvereinbarung und einer Einzelvereinbarung werden die Rahmenbedingen zum Außenarbeitsplatz vereinbart. Der Betrieb zahlt monatlich eine in der Einzelvereinbarung festgelegte Dienstleistungspauschale an die Werthmann-Werkstätten. Von der Dienstleistungspauschale kann der Betrieb bis zu 50% von der ggf. zu zahlenden Ausgleichsabgabe abziehen.

Versicherungspflichtiger Arbeitsplatz

Der Beschäftigte wird nach einem Praktikum oder nach einer Tätigkeit auf einem Werkstattaußenarbeitsplatz von dem Betrieb in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen. In diesem Fall werden wir unseren Kooperationspartner, den Integrationsfachdienst informieren.