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Heilpädagogische Frühförderung: Diagnostik und Beratung

Die Grundlage für verantwortungsbewusstes heilpädagogisches Handeln

bilden eine ausführliche Anamnese und eine individuell ausgewählte Diagnostik.

Sie resultieren aus Gesprächen, Verhaltensbeobachtungen und verschiedenen Testverfahren:
Als Standard wird der ET 6-6R durchgeführt. Im weiteren Förderverlauf können weitere Testverfahren genutzt werden.

  • Die Münchner Funktionelle Entwicklungsdiagnostik für das 1. Lebensjahr,
  • Die Münchner Funktionelle Entwicklungsdiagnostik für 2.und 3. Lebensjahr,
  • Sensomotorisches Entwicklungsgitter nach Kiphard und Sinnhuber,
  • IDS (Intelligence and Development Scales) Intelligenz- und Entwicklungsskalen für Kinder von 5-10 Jahren,
  • Wiener Testsystem (WTS) ist ein Testsystem für die computergestützte psychologische Diagnostik,
  • SON-R 2 ½ bis 7 Jahre, ein nonverbaler Intelligenztest nach Snijders-Oomen,
  • Fidelius (ein sensomotorisches Screeningverfahren zur Entwicklungsdiagnostik für Kinder ab 3 Jahre),
  • TROG –D (Test zum Sprach-/ Grammatikverständnis),
  • SETK 2 Jährige (Sprachentwicklungstest),
  • SETK 3-6 (Sprachentwicklungstest),
  • AWST-R (Überprüfung aktiver Wortschatz),
  • PDSS (Patholinguistische Diagnostik),
  • RAVEK (Ravensburger Ergebungsbogen fein- und grafomotorischer Kompetenzen)
  • nicht standardisierte Überprüfungen: Ravensburger Lautprüfung

Um Heilpädagogische Frühförderung zu erhalten, ist ein Termin für ein Erstgespräch zusammen mit Ihrem Kind in unserer Einrichtung notwendig. Dieses umfasst eine standarisierte kostenlose Diagnostik mit dem Entwicklungstest ET 6-6R. Im Anschluss findet ein Auswertungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten statt. Hier werden Förderziele gemeinsam abgestimmt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Die Sorgeberechtigen entscheiden, ob sie die Heilpädagogische Frühförderung zur Unterstützung der Entwicklung ihres Kindes in Anspruch nehmen möchten. Dafür ist eine ärztliche Stellungnahme vom Kinderarzt notwendig sowie die Antragstellung beim LWL. Der LWL entscheidet als Kostenträger über die Bewilligung der Maßnahme und stelle im Anschluss eine Kostenzusage aus.

Während der Förderung finden Verlaufsdiagnostiken sowie am Ende eine Abschlussdiagnostik statt.