Informationen für Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger

Der Caritasverband für den Kreis Olpe e.V. erfüllt alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern:

  • Die Caritas verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  • Dementsprechend dienen alle zugeflossenen Gelder ausschließlich den gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken der Caritas Olpe.
  • Der Caritasverband für den Kreis Olpe e. V. verpflichtet sich, über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Gelder auf Anfrage Rechenschaft abzulegen und erklärt sich einverstanden, dass die Rechenschaftsberichte veröffentlicht werden können.
  • Der Caritasverband für den Kreis Olpe e. V. verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen, die zuweisende Stelle von erfolgten Zahlungen zu unterrichten und ausstehende Zahlungen mitzuteilen.

 

Eingehende Zuweisungen werden sorgfältig und zuverlässig bearbeitet. Oben aufgeführte Punkte stellen sicher, dass Zahlungsmeldungen und Informationen über Zahlungsverzug fristgerecht und lückenlos erfolgen. Selbstverständlich stellen wir sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Bitte unterstützen Sie die Arbeit für Menschen in Not durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern.

Vielen Dank!