Das institutionelle Schutzkonzept
Gemäß der Präventionsordnung müssen die Träger für ihre Einrichtungen ein sogenanntes "Institutionelles Schutzkonzept" entwickeln und in der Praxis umsetzen. Inhalt dieses institutionellen Schutzkonzeptes sind die in den Einrichtungen vorhandenen Strukturen, Konzepte, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention (sexualisierter) Gewalt und grenzverletzendem Verhalten. Die Führungskräfte der Einrichtungen und Dienste setzen dieses Schutzkonzept im Alltag um.