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Beispiel: Scheidung und Probleme mit verhaltensauffälligem Kind

Frau A., 42 Jahre, ist Teilzeitmitarbeiterin und Mutter einer 13-jährigen Tochter. Vor sechs Monaten hat sie sich von ihrem Ehemann, dem Vater der Tochter, getrennt und ist mit dieser in eine eigene Wohnung gezogen. Der Ehemann, der mit der Trennung nicht einverstanden ist, weigert sich jeglichen Unterhalt zu zahlen, was bei Frau A. zu erheblichen finanziel­ len Problemen führt. Zudem ist die Tochter seit dem Auszug gegenüber der Mutter sehr verhaltensauffällig, hält sich nicht an Vereinbarungen und macht ihr schwere Vorwürfe, weil sie sich vom Vater getrennt hat.

Frau A. ist aufgrund der belastenden Situation bei der Arbeit kaum noch  leistungsfähig, muss ständig an ihre privaten Probleme denken und hatte inzwischen auch schon mehrere längere Krankheitsphasen. Da sie Sorge hat, ihren Arbeitsplatz zu verlieren wendet sie sich an den Caritas Unternehmensservice Südwestfalen.

Dort wird sie folgende Hilfsangebote erhalten können:

  • Im Bezug auf die Probleme im Umgang mit der Tochter kann kurzfristig ein Termin für ein Erstgespräch in einer Beratungsstelle für Eitern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes koordiniert werden. Die Fachleute vor Ort können dann, gemeinsam mit Frau A., ein weiter­ gehendes Beratungsangebot gestalten, gegebenenfalls wird die Tochter mit in den Beratungsprozess einbezogen.
  • ln Bezug auf die Trennungsproblematik und die damit verbundenen finanziellen Probleme muss Frau A. rechtlich fundierte Auskunft erhalten. Somit wird ihr die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Beratung eines Rechtsanwalts aufgezeigt. Sollte Frau A. die Kosten einer anwaltliehen Beratung nicht aufbringen können, kann die Unterstützung in Form der "Prozesskostenhilfe" beschrieben werden.

Caritas Unternehmensservice sorgt für Entlastung

Bei privaten Fragen, Herausforderungen und Belastungen stehen wir mit Rat und Tat unter 02761 921-155 bereit.