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Ambulante Hilfen zur Erziehung

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 75 SGB VIII) führen wir im Sinne des § 78c SGB VIII Leistungen der Ambulanten Hilfen zur Erziehung durch. Bei uns können Familien, Kinder und Jugendliche gemäß den Vereinbarungen aus dem Hilfeplanverfahren ambulant betreut und gefördert werden.