Das Rundum-Sorglos-Paket
Wir bieten mehr!
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach §37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführen zu lassen.
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung hierzu, dienen die Besuche auch der Beratung Ihrer Angehörigen.
Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebe- und Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen stehen dabei im Vordergrund.
Die Caritas-Stationen führen jährlich mehrere Hundert solcher Besuche durch und können damit auch auf langjährige Erfahrung und speziell qualifizierte Mitarbeitende zurückgreifen.
Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen!